Den Angaben zufolge soll die Ärztin seit Beginn der Coronapandemie sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben. Die 66-Jährige bescheinigte Patienten demnach pauschal und zu Unrecht, keine Maske tragen oder sich nicht impfen lassen zu können. Es soll Patienten auch attestiert worden sein, dass Coronatests aus medizinischen Gründen nur durch Speicheluntersuchungen möglich seien. Die Atteste gab die Ärztin demnach ohne gesundheitliche Untersuchungen aus.
Die Medizinerin stellte laut Staatsanwaltschaft zudem Nachweise von Coronatests aus, ohne entsprechende Negativergebnisse festgestellt zu haben. Dies betraf einerseits sogenannte PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests. Pro Test soll sie mindestens 25 Euro verlangt haben. Insgesamt kamen demnach Einnahmen in Höhe von mindestens 29.736 Euro zusammen.
Die Frau wird laut Anklagebehörde der Szene der Reichsbürger beziehungsweise Selbstverwalter zugeordnet. Sie bezeichne sich selbst als Angehörige des „Indigenen Volkes der Germaniten“. Sie sei zudem einschlägig vorbestraft. Zum Tatvorwurf schwieg die Ärztin bislang. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Dresden.
Im März vergangenen Jahres und Februar 2023 hatten Beamte bereits die Wohn- und Geschäftsräume der Frau durchsucht. Im vergangenen September fanden zudem bundesweite Durchsuchungen statt - unter anderem bei den Inhabern der Atteste und den Organisatoren der Sammeltermine. Unter den Verdächtigen befanden sich damals auch vier sächsische Polizisten, die Atteste bekommen hatten.