Die Arzthelferin und eine ehemalige Angestellte des Apothekers hatte das Landgericht Schwerin 2018 in einem Strafverfahren zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt. Sie hatten gestanden, dass sie zwischen 2012 und 2013 mit gefälschten Rezepten Medikamente besorgt hatten, vor allem Aufputsch- und Wachstumsmittel, um sie in der Kraftsport-Szene zu Dopingzwecken zu verkaufen. Den Krankenkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 370 000 Euro.
Der Apotheker hatte sich mit Krankenkassen auf eine Zahlung von fast 95 000 Euro geeinigt. Mit der nun entschiedenen Berufung gegen ein früheres zivilrechtliches Urteil forderte er den Betrag von der Arzthelferin, aber auch von dem Schweriner Endokrinologen, der diese damals beschäftigte. Der Apotheker machte gegen den Arzt unzureichende Praxisorganisation und Überwachung seiner Angestellten geltend. Mit seiner Angestellten hatte sich der Apotheker arbeitsgerichtlich geeinigt.
Das Oberlandesgericht vertrat die Überzeugung, dass alle Beteiligten für den Schaden haften. Den Apotheker hätte der deutliche Umsatzsprung stutzig machen müssen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Arzt wiederum habe nicht glaubhaft gemacht, dass in seiner Praxis nicht etwa Blanko-Rezepte verwendet wurden.
Die Streitparteien können binnen eines Monats eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts einlegen, keine Revision zuzulassen. So lange ist das Urteil nicht rechtskräftig.