Kärntner Patientenanwältin bemängelt restriktive Entschädigungspraxis

Die Kärntner Patientenanwaltschaft hat im Jahr 2022 nur halb so viel an Gesamtentschädigung nach Beschwerden erwirkt wie in den Vorjahren. Bei 350 dokumentierten und bearbeiteten Fällen bekamen 41 Patient:innen insgesamt knapp 270.000 Euro zugesprochen. Patientenanwältin Angelika Schiwek beklagt im APA-Gespräch, dass Versicherungen immer restriktiver bei Entschädigungen seien. Auch der Härtefonds, aus dem Patient:innen entschädigt werden, agiere viel zu restriktiv.

red/Agenturen

Mehr als 4.000 Beratungsgespräche wurden im Vorjahr geführt. Rund 350 Fälle wurden dokumentiert und bearbeitet, etwas weniger als im Jahr zuvor, teilte der Landespressedienst am Samstag mit. Die durchschnittliche Entschädigung im Vorjahr lag bei 6.500 Euro pro Patient:in. Schiwek, seit zehn Jahren Patientenanwältin: „In früheren Jahren war die Durchschnittsentschädigung bei 14.000 Euro.“ Im Jahr 2021 gab es Entschädigungen für Kärntner Patient:innen im Umfang von mehr als 780.000 Euro, 2020 waren es gut 570.000 Euro.

2022 seien weniger Fälle bearbeitet worden, wegen Corona habe es auch weniger Operationen gegeben, erklärt Schiwek. „Und die Versicherungen sind viel restriktiver geworden.“ Im Spitalsbereich gebe es die meisten Beschwerden und in der Folge auch Entschädigungen nach elektiven Eingriffen, etwa Knieoperationen. Gerade diese nicht akut notwendigen Operationen seinen rückläufig gewesen. Die Leute hätten wegen Corona oder wegen der Maskenpflicht auch von sich aus nicht unbedingt ins Spital gewollt.

„Zu viel im Topf“

Gezahlt werden Entschädigungen von Versicherungen und dem Kärntner Härtefonds, der sich aus Gebühren von Spitalspatient:innen finanziert. Die Einnahmen des Fonds belaufen sich aktuell auf etwa 350.000 Euro jährlich, erklärte Schiwek. Er sei mit rund vier Millionen Euro gut gefüllt. „Es ist zu viel im Topf.“ Die Patientenanwältin habe wegen der hohen Inflation eine Erhöhung der Entschädigungen vorgeschlagen, dies sei aber abgelehnt worden. „Seit Beginn kämpfe ich, dass hier die Haltung geändert und mehr ausgegeben wird. Aber da laufe ich in gewissem Sinn gegen Windmühlen.“

Neben klassischen Kunstfehlern gebe es im Krankenhausbereich immer wieder Beschwerden, wenn sich Menschen nach einer Operation eine spontane Heilung erwarten, diese aber nicht eintrete, so Schiwek. Es komme auch vor, dass Angehörige zur Beratung kommen, weil Patienten ihre Familie vor ihrem Tod nicht über schwere Erkrankungen aufgeklärt hatten und dann für diese überraschend sterben. Thema seien auch immer wieder bei Vorsorgeuntersuchungen nicht erkannte Krebserkrankungen.

Im niedergelassenen Bereich waren die häufigsten Gründe für Beschwerden eine zu lange Wartezeit, mangelnde Hausbesuche und Probleme bei der Erreichbarkeit von Ärzt:innen, heißt es vom Landespressedienst. Die Qualität des Gesundheitssystems sei aber sehr hoch, man müsse die Beschwerden in Relation zur Gesamtzahl der Arztbesuche sehen: Drei von 100.000 Patient:innen im niedergelassenen Bereich beschwerten sich bei der Patientenanwaltschaft, im Spitalsbereich betraf das drei von 10.000 Patient:innen. Als zuständiger Referent wird Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) den Tätigkeitsbericht der Patientenanwaltschaft am Dienstag in der Regierungssitzung vorlegen. Veröffentlicht wird der Bericht erst nach der Bearbeitung im Landtag.