Deutschland

Keine Gebühren in der Notfallversorgung vorgesehen

Das Bundesgesundheitsministerium äußert sich zurückhaltend zu dem Vorschlag einer Sondergebühr für Eltern, die ihre Kinder ohne akuten Bedarf zum ärztlichen Notdienst bringen. Eine Ministeriumssprecherin verwies am Montag in Berlin auf die Vorschläge zur Reform der Notfallversorgung, die eine Regierungskommission zu Jahresbeginn vorgelegt hatte. Darin sei eine „Strafgebühr“ nicht vorgesehen, betonte die Sprecherin von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

red/Agenturen

Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hatte dafür geworben, von den Eltern in bestimmten Fällen eine Eigenbeteiligung zu verlangen. „Die Notfallversorgung muss auf Notfälle konzentriert werden und nicht für die Pickel am Po der Kinder, für die die Eltern unter der Woche keine Zeit haben und mit denen man dann am Wochenende beim Notdienst aufschlägt“, sagte Fischbach der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ am Montag.

Im Februar dieses Jahres hatte eine Expertenkommission der Bundesregierung ein Konzept für eine effektivere Notfallversorgung vorgelegt. Darin werden unter anderem neue integrierte Leitstellen vorgeschlagen, die am Telefon eine erste medizinische Einschätzung vornehmen und damit Notdienst-Praxen und Notaufnahmen entlasten.

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