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Deutschland

Lauterbach: Kassenbeiträge werden nächstes Jahr „erneut leicht steigen müssen“

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich auf weiter steigende Beiträge einstellen. „Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschlands (RND) vom Dienstag. „Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen."

red/Agenturen

Die Beitragssätze waren bereits zum Jahreswechsel gestiegen. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,6 Prozent. Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wies Lauterbach zurück. Um dies zu tun, müsse gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden, sagte er den Zeitungen. „Das ist durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen.“ Er selbst hätte zwar „kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben“, sagte Lauterbach. „Aber ich halte mich an Abmachungen.“

Auf Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig, darüber liegende Einkünfte sind beitragsfrei. Wer mit seinem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

In dem RND-Interview verkündete Lauterbach auch einen weiteren Schritte zur stärkeren Digitalisierung im Gesundheitswesen. „Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen“, sagte er. „Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.“ Damit sei das E-Rezept nun „endlich alltagstauglich“. Am elektronischen Rezept war lange gearbeitet worden, der Start wurde mehrfach verschoben. Bisher wird das E-Rezept kaum genutzt. Im April kündigte Lauterbach an, das E-Rezept solle zum 1. Januar 2024 „verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung“ werden.

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