LRH kritisiert Vergabepraxis bei Beratern im oö. Gesundheitsbereich

Der oö. Landesrechnungshof (LRH) kritisiert die Vergabepraxis der Oö. Gesundheitsholding (OÖG) und des Kepler Universitätsklinikums (KUK) bei externen Beraterleistungen. Die Prüfer monieren, dass Aufträge mündlich erteilt und oft ohne Vergleichsangebote eingeholt wurden sowie, dass die OÖ Landesholding bei der Auswahl der Berater mitgewirkt habe. Es brauche „Mindeststandards für die Beauftragung“, Direktvergaben sollten generell überdacht werden.

red/Agenturen

Infolge der Gründung der medizinischen Fakultät in Linz kam es zu einer größeren Umstrukturierung im Spitalsbereich - so entstand aus dem ehemaligen städtischen AKh und der Landes-Frauen- und -Kinderklinik sowie der Landesnervenklinik das KUK, der ehemalige Landes-Spitalsträger gespag wurde zur OÖG umgebaut. „Dass externe Beraterinnen und Berater derart komplexe Vorhaben unterstützen, ist gerechtfertigt“, betont LRH-Direktor Rudolf Hoscher. Von 2018 bis 2021 wurden laut der Initiativprüfung des LRH insgesamt 8,8 Millionen Euro für externe Beratung in den Bereichen Organisations- und IT-Beratung, Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie Beratung im Bereich Personal und Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben.

Während der LRH das „Ob“ nicht infrage stellt, ist er vom „Wie“ weniger begeistert. OÖG und die KUK seien öffentliche Auftraggeber und hätten somit bei der Beauftragung externer Experten das Bundesvergabegesetz anzuwenden und Vergaben rechtssicher zu gestalten, heißt es. Aber „auch bei größeren Beratungsprojekten fehlten oftmals schriftliche Auftragswertschätzungen, daher war es in diesen Fällen für uns nicht beurteilbar, ob solche überhaupt durchgeführt wurden und Direktvergaben zulässig waren“, kritisiert Hoscher. So müsse man laut Bundesvergabegesetz bei laufender Beratertätigkeit die Auftragswerte addieren, aber „die abgerechneten Honorare summierten sich bei einem langjährigen Geschäftspartner deutlich über den zulässigen Schwellenwert von 100.000 Euro“, daher wäre in diesem Fall ein Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durchzuführen gewesen. Kritisch sehen die Prüfer auch, dass ein Mitglied der Aufsichtsräte von OÖG und KUK Gesellschafter einer immer wieder beauftragten Beratungsgesellschaft war.

Der LRH empfiehlt generell, „die gelebte Praxis bei Direktvergaben“ zu überdenken. OÖG und KUK „stehen in langjährigen Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Beratungsunternehmen“. Viele Beauftragungen würden direkt und ohne Einholung von Vergleichsangeboten erfolgen. Zudem sollten „wesentliche Vertragsinhalte jedenfalls schriftlich vereinbart werden“. Kritisch bewertet der LRH auch die Rolle der Landesholding, die bei der Auswahl der Berater mitwirke, „oftmals erfolgte die Auswahl faktisch durch die OÖ Landesholding GmbH, etwa indem sie Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsunternehmen zu Besprechungen hinzuzog“.

„Die vom Landesrechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen werden selbstverständlich ernst genommen und umgesetzt bzw. sind bereits in Umsetzung“, hieß es seitens der OÖG. So erstelle man etwa eine Checkliste mit Zuordnungskriterien, „um geplante Vorhaben noch klarer zu definieren und voneinander bzw. von bereits laufenden Beratungen abgrenzen zu können“. Steuerberatungsunternehmen würden nur mehr zeitlich befristet beauftragt.