Salzburg & Oberösterreich

Vogelgrippe-Virus: Stallpflicht endet

Nach dem Auftreten der Vogelgrippe im EU-Naturschutzgebiet Weidmoos im Salzburger Flachgau haben die Behörden die am 9. Mai verhängte Stallpflicht für Geflügel mit Donnerstag, 1. Juni, wieder aufgehoben. Eine stichprobenartige Untersuchung bei den rund 200 tot aufgefundenen Vögel - hauptsächlich Möwen - hatte eine Infektion mit dem H5N1-Virus gezeigt. Für mehrere Anrainer-Gemeinden in Salzburg und Oberösterreich galten seither strenge Maßnahmen.

red/Agenturen

Trotz der Aufhebung bleibe ganz Österreich jedoch eine Zone mit „erhöhtem Risiko“ für die Geflügelpest, teilten Josef Schöchl und Thomas Hain, die beiden Landesveterinärdirektoren für Salzburg und Oberösterreich, am Mittwoch gleichlautend mit. „Bei dieser Risikoeinstufung gilt unter anderem, dass das Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen ist. Etwa durch Netze und Dächer beziehungsweise Fütterung im Stall oder unter einem Unterstand. Auch das Trennen von Enten und Gänsen von anderem Geflügel ist sicherzustellen.“

Die im Mai verhängten strengen Maßnahmen hatten in den sieben Katastralgemeinden Bürmoos, Lamprechtshausen, Schwerting und Holzhausen (Salzburg) und Franking, Moosdorf und Steinwag in St. Pantaleon (Oberösterreich) gegolten.