Ärztekammer für Wien

Vollversammlung ohne große Aufreger

Ohne große Aufregung ist am Mittwochabend eine außerordentliche Vollversammlung der Wiener Ärztekammer über die Bühne gegangen. Diskutiert wurde in der rund fünfstündigen Sitzung über die Vorwürfe gegen die Beschaffungsplattform Equip4Ordi (E4O), einer ausgelagerten Tochtergesellschaft der Kurie niedergelassene Ärzte. Der Diskussion wurde auch die Brisanz genommen, weil Präsident Johannes Steinhart wegen seiner Erkrankung nicht teilnehmen konnte.

red/Agenturen

Aus diesem Grund konnte auch der eigentlich geplante Bericht der Präsidenten nicht stattfinden. Ein Abwahlantrag stand nicht auf der Tagesordnung - in seiner Fraktion der „Vereinigung Österreichischer Ärzte“ war vor einer Woche sein solcher Abwahlantrag gegen ihn als Fraktionsobmann wieder zurückgezogen worden und stattdessen ein Befriedungsversuch der beiden verfeindeten Lager gestartet worden.

Steinhart hatte sich am Dienstag vorübergehend aus den Geschäften als Präsident der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer zurückgezogen, weil er sich einer Herzoperation unterziehen muss. Die gegen ihn gerichteten Vorwürfe im Zusammenhang mit der E4O hat er mehrfach entschieden zurückgewiesen.

Relativ viele Zuseher aus den Reihen der Ärzteschaft

Bei den mutmaßlichen Missständen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue, Begünstigung und des schweren Betrugs. Die Vorwürfe richten sich gegen die beiden Ex-Geschäftsführer der Einkaufsplattform und einen Mitarbeiter der Wiener Kammer. Alle drei Beschuldigten behaupten, sie hätten auf Weisung bzw. Genehmigung von Steinhart, der damals Obmann der Niedergelassenen-Kurie war, gehandelt, was dieser zurückweist.

Dass diese Angelegenheit aber auch die Ärzte nicht kalt lässt, zeigte sich auch bei der außerordentlichen Vollversammlung. Nach Angaben eines Sitzungsteilnehmers fanden sich dazu relativ viele Zuseher ein - ordentliche und außerordentlichen Mitglieder der Wiener Ärztekammer können der Sitzung beiwohnen.

Beschlossen wurden in der Sitzung nur für die breite Öffentlichkeit weniger spannende Satzungsänderungen, wie etwa eine Änderung zur Möglichkeit der Einberufung von Präsidiumssitzungen.

 

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