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Finanzausgleich

Ringen um den Gesamtvertrag: Kasse will zusätzliches Geld vom Bund

In den Verhandlungen zum Finanzausgleich, die am Freitag in die nächste Runde gehen, wird um eine Reform im Gesundheitssystem gerungen. Aus der Sozialversicherung kommt dazu eine weitere Forderung: Der Bund solle nicht nur neue Planstellen finanzieren, sondern auch Mittel für die Schaffung des überfälligen bundesweiten Gesamtvertrags mit den Ärzt:innen bereitstellen. Nur mit mehr Geld lasse sich die Umstellung auf ein einheitliches, erweitertes Leistungsspektrum bewerkstelligen.

red/Agenturen

Wie es aus Kreisen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hieß, wünscht man sich im Rahmen der Paragraf-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern einen klaren gesetzlichen Auftrag an die ÖGK und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK), einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln, und zwar mit genauer Zeitvorgabe. Werde dies erreicht, sollte es vom Bund eine finanzielle Belohnung geben - wobei man in der Kasse keine Summen nennen will.

Dieser Vertrag soll dann für alle ÖGK-Vertragsärzte im ganzen Land gelten. Weil die Honorare harmonisiert wären, würden Kassenverhandlungen mit den neun Landesärztekammern der Vergangenheit angehören, was ebenfalls gesetzlich festgeschrieben werden müsste. Das Leistungsspektrum sollte vereinheitlicht und auch erweitert werden; für die Ärzt:innen sollte es mehr Pauschalhonorierung geben, um deren Zeit und Leistung stärker zu bewerten.

Dass es diesen Gesamtvertrag geben soll, ist im Prinzip Konsens zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Ende Juni haben sie das als einen der Eckpunkte für die Verhandlungen zur Gesundheitsreform festgelegt. Dem Vernehmen nach lehnt es das Finanzministerium aber ab, neben neuen Ärzteplanstellen auch dafür Geld locker zu machen. In der ÖGK hält man genau dies aber für essenziell. Andernfalls werde sich eine substanzielle Entlastung der Spitäler und eine Verbesserung im niedergelassenen Bereich nicht realisieren lassen. Dies jetzt im Zuge des Finanzausgleichs zu vereinbaren, wäre ideal, weil hier sowohl der Bund als auch die Länder am Tisch säßen, wurde betont. Und: Das „Window of Opportunity“ sei offen wie nie, weil der Leidensdruck aller Beteiligten so hoch sei.

Gespräche mit ÖGK dringend nötig

Seitens der Österreichischen Ärztekammer hält man gemeinsame Gespräche mit der ÖGK für dringend nötig, denn „wir fordern schon seit langem die Umsetzung des bundesweit einheitlichen Leistungskatalogs, für den sie in Eigenregie schon vor geraumer Zeit einen fertigen Entwurf entwickelt hat. Daher ist die niedergelassene Ärzteschaft diesbezüglich selbstverständlich in vielen Punkten gesprächsbereit“, so Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Wutscher betont neben der Berücksichtigung aller Vertragspartner vor allem auch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, die Wichtigkeit, diese konsensuell abzuklären und anschließend umzusetzen.

Neben attraktiveren Honoraren soll aber auch eine verpflichtende Leistungserbringung vorgegeben werden. Dass Patient:innen eine bestimmte Untersuchung bei niedergelassenen Ärzt:innen nicht erhalten, nur weil für den Mediziner:innen in diesem Monat schon die verrechenbare Höchstzahl zum besten Tarif erreicht ist, würde aufhören. Umgekehrt soll auch niemand mehr eine - vielleicht gar nicht notwendige - Untersuchung bekommen, nur weil die Ordinationssoftware den Ärzt:innen anzeige, dass er diese noch verrechnen könne.

Irritiert zeigt sich Wutscher aber über den Vorwurf, Ärzt:innen würden ihre Patient:innen nicht nach Bedarf, sondern nach den Tarifen behandeln. Er bezeichnete dies in einer Aussendung als absurd: "Ich verwehre mich vehement gegen solche bösartigen Verdächtigungen."