Justiz

„Vorarlberger Nachrichten“ bekamen in Streit um Covid-Dokumente Recht

Die „Vorarlberger Nachrichten“ (VN) haben in einem monatelangen Rechtsstreit mit dem Gesundheitsministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Recht bekommen. Inhaltlich ging es bei der Auseinandersetzung um Dokumente, die die „fachlichen Begründungen“ zu diversen Covid-Verordnungen enthielten. Das Gesundheitsministerium hatte sich geweigert, diese herauszugeben.

red/Agenturen

Darunter fielen etwa jene Studien, die Grundlage für den Lockdown im November 2021 oder für regional unterschiedliche Corona-Beschränkungen waren. Diese „fachlichen Begründungen“ bildeten die Basis diverser Covid-Verordnungen. Der genaue Inhalt blieb bis dato geheim.

Nun hat jedoch das BVwG einer Beschwerde der VN stattgegeben, wie die Zeitung in einer Vorabmeldung am Montag berichtete. In dem der APA vorliegenden, 15 Seiten umfassenden Erkenntnis führen die Richter unter anderem aus, dass „für die journalistische Tätigkeit die konkreten Dokumente als zitierfähige Quellenangaben allein schon einen Mehrwert darstellen“. Das Interesse an der Auskunftserteilung überwiege gegenüber dem Interesse der Nichtbeauskunftung.

„Allerletzen Funken Glaubwürdigkeit verloren“

Das Gesundheitsministerium betonte in einer Stellungnahme gegenüber den VN, dass die „fachlichen Begründungen“ nur als „interne Dokumente zur Dokumentation für den Verfassungsgerichtshof“ gedacht waren. Das Erkenntnis des BVwG schaffe „nun Klarheit für die rechtliche Einordnung dieser Dokumente“, was das Gesundheitsministerium begrüße. Aus diesem Grund werde auch keine Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben: „Der Gegenstand des Auskunftsbegehrens wird spätestens nächste Woche übermittelt.“

Anlass für Kritik an den Grünen bot die Entscheidung für die NEOS. Die Grünen würden in Sachen Transparenz „auch noch den allerletzten Funken Glaubwürdigkeit“ verlieren, meinte der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak in einer Aussendung: „Auf der einen Seite 'Wen würde der Anstand wählen?' plakatieren und auf der anderen Seite Dokumente bewusst zurückhalten - das geht einfach nicht zusammen.“ Scherak forderte einmal mehr ein „echtes Informationsfreiheitsgesetz und ein Ende des Amtsgeheimnisses“.