Erstellt wurde die Studie durch das Beraternetzwerk Kreutzer Fischer & Partner auf eigene Kosten, wie Autor Andreas Kreutzer gleich zu Beginn betonte, die Ärztekammer habe sich aber finanziell beteiligt. Das Ergebnis: Im Schnitt wurden im vergangenen Jahr 10.000 Einwohner und Einwohnerinnen von 2,6 Apotheken versorgt. Damit sei das Verhältnis geringer als in Deutschland. Diese „Lücke“ könnte durch Hausapotheken gefüllt werden. Insgesamt fehlten in Österreich 570 Apotheken.
Kritikpunkte sind aber auch die Wartezeiten und beschränkten Öffnungszeiten der Apotheken. Auch Bereitschaftsdienste seien aufgrund der längeren Wege keine Lösung. Finanziell wäre eine Änderung den Apotheken zumutbar, meint der Studienautor. Für die Ärztekammer bedeutet dies ein weiteres Mal, die Hausapotheken für neue Praxen zu fordern. Beschere der Betrieb einer solchen dem niedergelassenen Arzt oder der Ärztin ein Zusatzeinkommen von etwa 30.000 Euro vor Steuer. „Es geht uns wirklich primär um die Versorgung der Patienten, es geht nicht ums Geld“, meinte ÖÄK-Vizepräsident Edgar Wutscher zur Intention. „Wir wollen das System im Sinne der Bevölkerung verbessern.“ Silvester Hutgrabner, Leiter des Referats für Hausapotheken und Medikamentenangelegenheiten in der Kammer, betonte, dass man „überhaupt keine Apotheken wegbringen“ wolle. „Es können ja auch Hausapotheken neben öffentlichen Apotheken bestehen.“
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte sich bereits im Vorfeld eher dagegen ausgesprochen. „Das zaubert mir ein Lächeln ins Gesicht“, sagte er bereits am Dienstag. Zwar seien alle Vorschläge „herzlich willkommen“, diese sollten aber nicht in erster Linie davon getrieben sein, das eigene Einkommen zu erhöhen. Laut einer Untersuchung zu den Ärzteeinkommen würde diese Maßnahme den Medizinern ein Umsatzvolumen von 70.000 Euro pro Jahr bescheren. „Das dürfte dann wohl der Treiber sein.“
Auch die Apothekerkammer, mit der die Ärztekammer nicht zuletzt wegen dieser Debatte seit Jahren im Clinch liegt, findet die Forderung nach mehr Hausapotheken „unglaubwürdig„. Die Studie basiere auf falschen Daten, fehlerhaften Berechnungen und bringe zentrale Begrifflichkeiten des Arzneimittelrechts durcheinander, hieß es in einer Aussendung. Autor Kreutzer verteidigte diese. Die Berechnungen basierten auf Zahlenmaterial der Statistik Austria.