Das sogenannte UBV-Modul ist bereits jetzt Teil in etlichen Berufen wie z.B. Diplom-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung oder bei Heimhelferinnen und wird auf die Pflegelehre angerechnet. Es besteht aus einem theoretischen (100 Unterrichtseinheiten) und einem praktischen Teil (40 Stunden) inklusive Abschlussprüfungen.
Wer das Ausbildungsmodul erfolgreich abschließt, erhält die Berechtigung für zahlreiche Tätigkeiten im Pflegebereich - etwa zur Unterstützung bei der Körperpflege (wie z.B. Aufstehen aus dem Bett, Duschen oder Rasieren), Unterstützung beim An- und Auskleiden, Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit und beim Lagern. Auch können die Absolvent:innen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme helfen (z.B. Zu- und Vorbereiten von Mahlzeiten, Assistenz beim Essen und Trinken), aber auch bei der Arzneimitteleinnahme oder bei Problemen mit der Ausscheidung.
„Enorme Stütze“ im Sozialbereich
Ermöglicht wird die Teilnahme für Zivildiener in den Bereichen Krankenanstalten, Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung und Krankenbetreuung. Insgesamt betrifft das rund 47 Prozent der Zivildiener.
Plakolm freute sich, dass man „so rasch Nägel mit Köpfen gemacht“ habe, Zivildiener seien nämlich im Sozialbereich eine „enorme Stütze“. Mit der Grundausbildung „Pflege“ schlage man „drei Fliegen mit einer Klappe“, so Plakolm: Die Zivildiener bekommen wichtiges Handwerkzeug, sie können den Pflegeprofis Basisaufgaben abnehmen und mit der einheitlichen Ausbildung schaffe man die Anrechenbarkeit auf Pflegeberufe wie etwa die Pflegelehre.