Richtlinien für NÖ Corona-Fonds fixiert

Der am 25. Mai im Landtag in St. Pölten beschlossene NÖ Covid-Hilfsfonds für Corona-Folgen nimmt seine Arbeit auf. Die Richtlinien sind nach Angaben vom Donnerstag fertig ausgearbeitet und werden am 27. Juni in der Landesregierung beschlossen.

red/Agenturen

Gleichzeitig beginnen die Ausgleichszahlungen für Strafen, die auf Basis von Gesetzen verhängt wurden, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben hat.

Über 30 Millionen Euro

Der Corona-Fonds ist mit 31,3 Millionen Euro dotiert. Die Mittel stehen für Kinder, Familien, alle Betroffenen der Covid-19-Maßnahmen und für Niederösterreicher:innen bereit, die unter Long-Covid Folgen und Impfbeeinträchtigungen leiden.

„Die breite Mitte der Bevölkerung will nicht ausgrenzen und sich gegenseitig aufhetzen, sondern zurück zur Normalität. Ein wichtiger Teil davon ist eine ehrliche Aufarbeitung der Pandemie“, betonte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in einer Aussendung. Weniger als ein Prozent werde dabei „für die langjährige SPÖ- und NEOS-Forderung nach Ausgleichszahlungen für verfassungswidrige Strafen aufzuwenden sein. Mit der Masse der Mittel unterstützen wir Menschen, die unter Long-Covid leiden, Kinder und Jugendliche, die in der Schule ins Hintertreffen geraten sind und Vereine, die das sportliche und soziale Leben fördern“, so die Landeshauptfrau. Die Mittel sollen schnell und einfach abrufbar sein.

„Mit dem Hilfsfonds sorgen wir für Gerechtigkeit. Das ist der Wendepunkt ganz im Auftrag der Wähler“, erklärte Landeshauptmann-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ). Die Ungerechtigkeiten der vergangenen Jahre würden schonungslos aufgearbeitet. „Wir haben alles herausgeholt, was nur irgendwie möglich ist. Die Wiedergutmachung ist auch eine Mahnung dahingehend, dass die Freiheit und die Grundrechte unserer Bevölkerung nicht verhandelbar sind“, sagte Landbauer.

Aufarbeitung der Corona-Jahre

Nach dem Beschluss in der Landesregierung werde der Prozess starten, um jene Personen, deren verhängte Strafen vom VfGH aufgehoben worden seien, die Zahlungen auszugleichen. „Wir haben versprochen, die Corona-Jahre aufzuarbeiten, und genau das tun wir“, betonte der für den Covid-Hilfsfonds zuständige Landesrat Christoph Luisser (FPÖ).

„Die Richtlinien, die wir am kommenden Dienstag in der Landesregierung beschließen werden, müssen einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof standhalten, das steht außer Frage. Alle, die um Fördermittel ansuchen, müssen die Anforderungen erfüllen und nachweisen können. Maßnahmenkritiker, die jetzt einen Geldregen ohne eine gesetzliche Grundlage erwarten, müssen wir enttäuschen“, erläuterte Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP). „Die Gelder aus dem Covid-Hilfsfonds sollen allen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern zur Verfügung stehen und Gräben zuschütten, nicht neue aufreißen.“

Homepage im Juli online

Ab 1. September 2023 können Aufwendungen, die vom 16. März 2020 (erster Lockdown) bis zum 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) gemacht wurden, bis zum Stichtag 28. Februar 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025. Noch im Juli wird die Homepage, über die sämtliche Anträge abgewickelt werden können, mit allen Details und konkreten Informationen online gehen.

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