Todesfall nach Patienten-Verwechslung - Klärung wird dauern

Nach dem Tod eines 73-Jährigen Ende August im Salzkammergut Klinikum Bad Ischl (Bezirk Gmunden), der zuvor durch eine Patientenverwechslung ein falsches Medikament bekommen hatte, bleibt vorerst unklar, ob die falsche Arzneimittelgabe ursächlich für sein Ableben war oder nicht. Die Obduktion ergab keinen Hinweis darauf, eventuell könnte ein toxikologisches Gutachten Klarheit bringen. Im Spital selbst hat die Sache keine dienstrechtlichen Konsequenzen.

red/Agenturen

Dem Mann war eine Schmerztablette gegeben worden, die für einen anderen Kranken gedacht war. Das Personal bemerkte den Fehler, der 73-Jährige wurde daraufhin überwacht. Bei einem dieser Kontrollgänge fand man ihn leblos im Bett. Eine Reanimation war noch erfolgreich, der Mann kam daraufhin auf die Intensivstation. Dort verstarb er aber nach rund fünf Tagen.

Eine Sachverhaltsdarstellung über die Patientenverwechslung wurde vom Klinikum an die zuständige Staatsanwaltschaft Wels übermittelt. Diese veranlasste eine Obduktion, die aber nicht klären konnte, ob die Verwechslung ursächlich für den Tod des Mannes war bzw. den Tod früher herbeigeführt habe oder nicht. Abzuwarten bleibt noch das Ergebnis einer toxikologischen Analyse, diese wird aber einige Woche in Anspruch nehmen. Sowohl vonseiten der Staatsanwaltschaft als auch des Spitalsträgers, der Oö. Gesundheitsholding, wurde betont, dass der Patient schwer vorerkrankt und in schlechtem Allgemeinzustand war. Mit seinem baldigen Ableben wäre demnach - auch ohne Verwechslung - gerechnet worden.

Dienstrechtliche Konsequenzen gibt es laut Spital derzeit nicht. Darüber könne man ohnehin erst nach Abschluss eines Ermittlungs- oder allfälligen Strafverfahrens entscheiden. „Es ist niemand suspendiert“, so Unternehmenssprecherin Jutta Oberweger. „Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Mitarbeiter aufzufangen.“ Die beteiligten Personen könnten selbst entscheiden, ob sie weiter in den Dienst gehen oder Urlaub nehmen möchten, um die Situation zu verarbeiten.