Coronavirus

Ärztekammer fordert Ausgleichszahlung für Ordinationen

Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit und ohne Kassenvertrag sollen Ausgleichszahlungen in Höhe von 100 Prozent des Vorjahresumsatzes im Abrechnungszeitraum der Pandemie bekommen (abzüglich allfälliger sonstiger staatlicher Unterstützung und abzüglich der verrechenbaren Honorare). Das ließ die Ärztekammer heute in einer Aussendung verlauten. Ein entsprechendes Forderungspaket ist an die politisch Verantwortlichen bereits übergeben worden.

red

Nur so könnten die Vorhaltekosten finanziert werden, die für die gesamte extramurale ärztliche Versorgung in Österreich aufgebracht werden müssen, betonte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. „Seit Beginn der Pandemie und auch als Österreich während des Shutdowns auf Minimalbetrieb heruntergefahren wurde, haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihre Ordinationen offen gehalten und somit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch während der Krise garantiert.“

Sie hätten damit einerseits ihren Versorgungsauftrag auf Basis der Verträge mit den Krankenkassen erfüllt, andererseits aber auch als Wahlärzte aus ärztlichem Ethos und selbstverständlicher medizinischer Pflichterfüllung die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung im niedergelassenen Bereich garantiert. Nur dadurch sei es möglich gewesen, dass während der gesamten Krisenzeit bislang 90 Prozent der Wiener Ordinationen für ihre Patientinnen und Patienten offen geblieben sind, so Szekeres.

Massive Umsatzeinbrüche

Aufgrund der von der Bundesregierung ausgegebenen Verhaltensregeln wurden die Ordinationen während der Coronakrise von bis zu 90 Prozent weniger Patientinnen und Patienten aufgesucht. Laut dem Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsidenten der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart, bedeutet dies für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen enormen Umsatzeinbruch bei gleichbleibenden laufenden Kosten.

Steinhart räumt zwar ein, dass die Betreuung auf telemedizinischer Basis zugenommen habe, diese könne aber nicht wie eine Behandlung in der Ordination abgerechnet werden - weder gegenüber den Krankenkassen noch auf Basis eines Privathonorars. Telemedizin ist, etwa in Wien, nur im Rahmen eines Pilotprojekts als Zusatzleistung in der Honorarordnung vorgesehen, nicht jedoch als Vollbetreuung in einer Pandemiezeit.

„Die bisherigen Unterstützungstöpfe der Bundesregierung sind allesamt für die spezifische Situation der niedergelassenen Ärzteschaft vollkommen untauglich“, kritisiert Steinhart. Die Politik sei hier gefordert, entsprechende Regelungen zu treffen, um auch in den nächsten Wochen und Monaten die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten im extramuralen Bereich garantieren zu können.