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Deutschland

Künftig Anspruch auf Zweitmeinung vor Hüft-OP

Gesetzlich Versicherte, denen der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks empfohlen wird, sollen künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben. Die Neuregelung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser am Donnerstag, wie er anschließend mitteilte.

red/Agenturen

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 sollen demnach ambulant oder stationär tätige Ärzt:innen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen können, um solche Zweitmeinungen zu Hüftgelenksoperationen abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Versicherte können dann über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Mediziner:innen in ihrem Umkreis finden, bei denen sie eine Zweitmeinung einholen können. Schon heute ist das bei verschiedenen anderen Eingriffen möglich, etwa wenn vom Arzt oder der Ärztin eine OP an der Wirbelsäule oder ein neues Kniegelenk empfohlen wurde.

„Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärzt:innen prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen“, hieß es vom G-BA. In Deutschland werden den Angaben zufolge im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Hüftgelenksoperationen durchgeführt – jährlich bei rund 240 000 Patient:innen.

Website.

Operation OP-Saal Chirurgie
Vermutlich ab Sommer 2024 sollen ambulant oder stationär tätige Ärzt:innen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen können, um solche Zweitmeinungen zu Hüftgelenksoperationen abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
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