Finanzausgleich

ÖGK will mehr Geld für ambulante Versorgung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) will künftiger weniger für die Spitalsfinanzierung bezahlen oder aber vom Bund mehr Geld für die ambulante und extramurale Versorgung erhalten. Mit dieser Forderung geht die ÖGK in die aktuellen Verhandlungen zum Finanzausgleich. Generaldirektor Bernhard Wurzer hofft, dann auch den lange erwarteten einheitlich honorierten Gesamtvertrag mit den Ärzten finanzieren zu können.

red/Agenturen

Die Medizin werde flexibler und ambulanter, so die These Wurzers. Die Frequenzen im niedergelassenen Bereich der ärztlichen Versorgung steigen stark an, seit 2017 haben die Vertragsärzte der ÖGK um 9,3 Prozent Fälle mehr bearbeitet. In den Spitalsambulanzen sanken sie gleichzeitig um 5,2 Prozent. Und: Die Belagstage in die Fondskrankenanstalten pro 1.000 Einwohner gingen von 2013 bis 2021 um 22,9 Prozent zurück. Daher seien zusätzliche Kassenplanstellen und leistungsstarke ambulante Strukturen notwendig.

Gleichzeitig gingen aber 27 Prozent jedes Beitragseuros der ÖGK-Versicherten in die Spitäler. Diese sind zu 42 Prozent kassenfinanziert, derzeit fließen hier 6,3 Mrd. Euro hinein. Seit 1997 seien die Zahlungen hier um 240 Prozent angestiegen, jedes Jahr müsse die ÖGK um 500 Mio. Euro mehr zahlen - und das ohne Mitsprachemöglichkeit, klagte Wurzer Dienstagabend vor Journalisten. Dieses Geld fehle dann anderswo.

Stärkere Vernetzung der Spitalsambulanzen mit dem niedergelassenen Bereich

Wenn der Bund die Versorgung in den ambulanten Bereich verlagern wolle, dann sollte die Kasse in diesem Bereich auch mitreden können, so die ÖGK-Position. Für den Ausbau - und die damit einhergehende Entlastung des stationären Bereichs - brauche es mehr Geld, etwa für Erstversorgungsambulanzen und Primärversorgungseinheiten.

Ähnliches hatte zuletzt schon der aktuelle Kassen-Vizeobmann Andreas Huss gefordert. Es sollte auch der Bereich der niedergelassenen Ärzt:innen stärker mit den Spitalsambulanzen vernetzt werden, hatte dieser gemeint. Diese beiden Bereiche müssten gemeinsam geplant und gesteuert werden. So müsse man etwa auch in Gegenden, wo kein niedergelassener Arzt verfügbar ist, auch die Ambulanzen mitdenken. Und die rund 10.000 Wahlärzte müssten verpflichtend ins E-Card-System integriert werden.