Corona-Verordnungen

„Vorarlberger Nachrichten“ : Erstmals Zitate gerichtlich erstrittener Begründungen

Die „Vorarlberger Nachrichten“ (VN) haben nach ihrem erfolgreichen Rechtsstreit mit dem Gesundheitsministerium vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nun erstmals aus den zuerst geheim gehaltenen Begründungen zu diversen Covid-Verordnungen zitiert. Die Dokumente umfassen alle Maßnahmen, die der damalige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) zwischen Ende Oktober und Ende Dezember 2021 verordnete.

red/Agenturen

Dazu zählten auch der sogenannte „Lockdown für Ungeimpfte“ sowie der allgemeine Lockdown ab Mitte November 2021. Aus den Dokumenten wird laut „VN“ die Abwägung deutlich, die das Gesundheitsministerium im Rahmen der Maßnahmensetzung durchführte: Für den „Lockdown für Ungeimpfte“ etwa umfasst die „fachliche Begründung“ 27 Seiten. Auf diesen werden Belegungszahlen aus den Spitälern zusammengefasst und Prognosen für den weiteren Verlauf der Pandemie angeführt.

Für den allgemeinen Lockdown, der am 22. November 2021 in Kraft trat, war es laut Gesundheitsministerium „in Anbetracht des hohen Fallgeschehens und der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens“ fachlich gerechtfertigt, auch Geimpfte in den Lockdown einzubeziehen, „da keine gelinderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurzfristig das Verbreitungs- und Systemrisiko in ausreichendem Maße dämpfen zu können.“