Impfpflicht ist verfassungskonform
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beurteilt die Corona-Impfpflicht als verfassungskonform - weil sie ohnehin nicht angewendet wird. Angesichts der „derzeit geltenden COVID-19-Nichtanwendungsverordnung (...) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen", schreiben die Höchstrichter in ihrem Erkenntnis, das am Mittwoch veröffentlicht worden ist.