Arzt hat keinen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung für Patient:innen
Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung für schwerkranke Patient:innen. Wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch mitteilte, wies das Gericht einen entsprechenden Antrag per Eilbeschluss am Dienstag ab. Nachdem eine Bundesbehörde den Antrag des Arztes abgelehnt hatte, klagte der Mediziner ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nach seiner Beschwerde bestätigte das OVG die vorinstanzliche Entscheidung nun.