„Die Gesellschaft konnte sich in den vergangenen Jahren immer auf die Beschäftigten im Sozialbereich verlassen. Jetzt ist es Zeit, dass diese Leistungen honoriert werden", sagte GPA-Verhandlerin Eva Scherz in einer Aussendung. "Jetzt, da gerade der Finanzausgleich verhandelt wird und die Steuereinnahmen sprudeln, gibt es keine Ausreden: Das Geld ist da. Die Arbeitgeber müssen nur mutig sein und es einfordern." In der Branche würden die Beschäftigten immer noch 22 Prozent weniger verdienen als der Schnitt. "Da muss sich etwas tun, wenn die Branche attraktiver werden soll."
Neben der Gehaltsforderung seien viele Vorschläge vorgelegt worden, die die Arbeitsbedingungen verbessern und die Branche attraktivieren, sagte vida-Verhandlerin Michaela Guglberger. "Wir fordern eine Verkürzung der Arbeitszeit, mehr Urlaub, mehr Geld fürs Einspringen und ein höheres Kilometergeld." Das Problem des Personalmangels entstehe nicht, weil zu wenig Menschen einen Beruf in der Branche ergreifen, sondern weil zu viele aufhören. "Viele Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bleiben keine fünf Jahre im Gesundheits- und Sozialbereich Sozialbereich und das, obwohl sie ihre Tätigkeit als sehr sinnstiftend und wertvoll beschreiben. Wir müssen die Arbeitsbedingungen verbessern, sonst können wir dem Personalnotstand nicht gegensteuern."
SWÖ-Geschäftsführer Walter Marschitz hatte im Vorfeld erklärt, er erwarte "harte aber faire" Verhandlungen. Es sei "nicht alles in unserer Branche so schlecht, wie manche es herbeireden wollen", betonte er. Die Lohnerhöhung habe im Dreijahresdurchschnitt 2021 bis 2023 in der SWÖ 4,26 Prozent betragen, fast ident mit den Abschlüssen der Metaller (4,30 Prozent) und deutlich höher als jener im Handel (3,68 Prozent). Im Vorjahr allein lag der SWÖ-Abschluss bei bis zu 10,2 Prozent.
Der SWÖ-Mindestlohn beträgt derzeit 1.893,20 Euro, Marschitz stellte im Vorfeld eine Erhöhung auf über 2.000 Euro in Aussicht. Erich Fenninger, Vorsitzender der SWÖ und Geschäftsführer der Volkshilfe, nannte die dauerhafte finanzielle Absicherung der Angebote durch die öffentlichen Auftrag- und Fördergeber als wichtigste Rahmenbedingung für die Zukunft.
Nach der Forderungsübergabe sind vorerst drei Verhandlungen festgelegt. Die erste findet am 17. Oktober statt, die weiteren beiden am 15. und 27. November.