Keine Gebühren in der Notfallversorgung vorgesehen
Das Bundesgesundheitsministerium äußert sich zurückhaltend zu dem Vorschlag einer Sondergebühr für Eltern, die ihre Kinder ohne akuten Bedarf zum ärztlichen Notdienst bringen. Eine Ministeriumssprecherin verwies am Montag in Berlin auf die Vorschläge zur Reform der Notfallversorgung, die eine Regierungskommission zu Jahresbeginn vorgelegt hatte. Darin sei eine „Strafgebühr“ nicht vorgesehen, betonte die Sprecherin von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).