Behinderte: Bisher „arbeitsunfähige“ Jugendliche erhalten AMS-Zugang
Jugendlichen und Personen unter 25 Jahren, die bisher wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum Arbeitsmarktservice hatten, soll dieser nun ermöglich werden. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Ministerratsvorschlag beschlossen, mit dem junge Menschen nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden. Damit können die Betroffenen vom AMS betreut werden und die Dienstleistungsangebote des Arbeitmarktservices nutzen. Die Neuerungen sollen 2024 in Kraft treten.